CSRD: Berichtspflicht, Schwellenwerte und Ausnahmen für Unternehmen in Österreich KI generiert

CSRD: Berichtspflicht, Schwellenwerte und Ausnahmen für Unternehmen in Österreich

Energiewende

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Die CSRD regelt, welche Unternehmen in Österreich berichtspflichtig werden. Schwellenwerte, Ausnahmen und Fristen klar erklärt – einfach prüfen.

Kurz gesagt

Die CSRD verpflichtet zahlreiche Unternehmen in Österreich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Berichtspflicht hängt von konkreten Schwellenwerten wie Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme ab. Für Unternehmen, die künftig unter das NaBeG fallen, gelten ab 2027 voraussichtlich neue, höhere Schwellen. Diese NaBeG-Schwellen (1.000 Beschäftigte/450 Mio. Euro Umsatz) sind zum Redaktionsschluss noch nicht offiziell bestätigt.

Ob ein Unternehmen in Österreich künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD, der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU, verpflichtet ist, lässt sich an bestimmten Schwellenwerten und Stichtagen ablesen. Die CSRD dehnt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich aus und verlangt, dass Unternehmen Klima-, Energie- und Sozialkennzahlen nach klaren Standards offenlegen. Konkrete Schwellenwerte, nationale Besonderheiten und Zeitpläne bestimmen, wer tatsächlich berichten muss und für welche Fristen die EU- oder nationale Regeln gelten.

  • CSRD-Pflicht trifft Unternehmen mit bestimmten Mitarbeiterzahlen, Umsatz- oder Bilanzsummen.
  • Für Österreich sind ab 2027 höhere Schwellenwerte laut NaBeG angekündigt; EU-Mindestvorgaben gelten weiterhin parallel.
  • Konzernstruktur, Drittstaatenbezug und spezielle KMU-Regeln spielen bei der Berichtspflicht eine entscheidende Rolle.

CSRD: Wer ist berichtspflichtig?

Die CSRD verlangt gestaffelt von Unternehmen in der EU – und damit auch in Österreich –, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Betroffen sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, aber auch zahlreiche andere Gesellschaften und ab bestimmten Fristen dezidiert auch börsennotierte KMU. Zentrale Kriterien sind die Zahl der Mitarbeitenden, der Nettoumsatz sowie die Bilanzsumme. Ein Unternehmen gilt als groß im Sinne der EU-Vorgaben und ist damit CSRD-pflichtig, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: 250 Beschäftigte, 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Der Berichtspflicht unterliegen zunächst Unternehmen, die schon unter die Vorgängerrichtlinie (NFRD) fielen, seit dem Berichtsjahr 2024. Ab 2025 sind alle anderen großen Unternehmen betroffen, deren Zahlen über den genannten Schwellenwerten liegen[2].

Welche Schwellenwerte gelten nach den neuen Regeln?

Maßgebend für die Berichtspflicht sind die offiziellen Schwellen der EU: mindestens 250 Mitarbeitende, 40 Millionen Euro Umsatz und 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Werden davon mindestens zwei Größen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten, gilt das Unternehmen als groß und ist berichtspflichtig[2]. Für Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ist entscheidend: Die Prüfung muss jährlich erfolgen und umfasst gegebenenfalls auch verbundene Unternehmen gemäß Konsolidierungspflicht.

Für Österreich ist darüber hinaus im Jahr 2026 mit dem nationalen Gesetz NaBeG eine Anhebung der Schwellen angekündigt worden: Vorgesehen sind – nach damaligem Diskussionsstand – Berichtspflichten ab jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Es ist zu beachten, dass diese Werte zum Redaktionsschluss nicht durch eine offizielle Quelle belegt oder final bestätigt sind, sondern den Stand der politischen und fachlichen Diskussion widerspiegeln. Unternehmen sollten die Gesetzgebung weiterhin beobachten, da die genauen Schwellen im NaBeG erst nach dessen Beschluss und Veröffentlichung verbindlich feststehen werden.

Was ändert sich in Österreich durch das NaBeG?

Mit dem geplanten österreichischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG), dessen Beschluss im Jahr 2026 zu erwarten ist, sollen für besonders große Unternehmen in Österreich strengere Schwellen als in der EU-Richtlinie gelten. Zum Veröffentlichungszeitpunkt ist lediglich angekündigt, dass ab Geschäftsjahren ab 2027 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz berichtspflichtig werden sollen. Diese strengeren Werte gelten jedoch nur, sofern das NaBeG wie angekündigt beschlossen wird; bis Redaktionsschluss war dies noch nicht rechtskräftig oder final veröffentlicht. Für alle anderen großen Unternehmen gelten weiterhin die EU-Mindestschwellen von 250 Beschäftigten, 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme, sofern diese nicht von ausdrücklich strengeren nationalen Regeln betroffen sind. Unternehmen sollten daher unbedingt sowohl EU- als auch nationale Vorgaben prüfen, um ihre Pflichten korrekt zu ermitteln.

Welche Fristen gelten für die einzelnen Geschäftsjahre?

Die Einführung der CSRD ist stufenweise geregelt. Seit dem Berichtsjahr 2024 sind jene großen Unternehmen berichtspflichtig, die schon unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 (Berichte ab 2026) betrifft die Pflicht alle Unternehmen, die die oben beschriebenen Schwellen für große Unternehmen überschreiten[2]. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden erstmals börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfasst; sie können die Berichtspflicht um bis zu zwei Jahre verschieben, also erst ab Geschäftsjahr 2028 verpflichtend berichten. Für Unternehmen, auf die die strengeren geplanten NaBeG-Schwellen zutreffen, greift die neue nationale Berichtspflicht für Geschäftsjahre, die ab 2027 beginnen, vorausgesetzt, das NaBeG wird wie angekündigt beschlossen und veröffentlicht.

Wie werden Konzernunternehmen und Tochtergesellschaften behandelt?

Auch die Konzernstruktur eines Unternehmens hat Einfluss auf die Berichtspflicht. Große Tochterunternehmen, deren Mutterkonzern innerhalb der EU tätig ist, sind regelmäßig berichtspflichtig. Selbst Tochtergesellschaften internationaler Konzerne mit Sitz außerhalb der EU müssen unter bestimmten Bedingungen berichten: Entscheidend ist, ob der Konzern in der EU mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erzielt. In solchen Fällen kann die Berichtspflicht auch für einzelne Tochtergesellschaften in Österreich greifen[4]. Die Abgrenzung, welche juristische Einheit letztlich berichten muss, ist eine der größten praktischen Herausforderungen für international aufgestellte Unternehmen.

Wann sind Unternehmen aus Drittstaaten betroffen?

Informell und rechtsverbindlich können auch Gesellschaften mit Konzernmutter außerhalb der EU betroffen sein. Liegt der Gesamtumsatz des Mutterkonzerns mit seinen Töchtern in der EU dauerhaft über 150 Millionen Euro (mindestens zwei Jahre lang), gilt die CSRD-Pflicht für die EU-Tochterunternehmen. Damit will die EU sogenannte Forums-Shopping-Konstellationen verhindern, bei denen Konzerne durch Sitzverlagerung außerhalb der EU ihrer Berichtspflicht entgehen wollen[4].

Was gilt für KMU und Unternehmen in der Lieferkette?

Börsennotierte KMU werden ab 2026 (mit Berichten ab 2027) verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsdaten offenzulegen. Für Kleinstunternehmen und KMU, die die genannten Schwellen unterschreiten, sind Ausnahmen, etwa durch Opt-out-Möglichkeiten, vorgesehen. Praktisch gesehen sind viele formal nicht direkt berichtspflichtige Unternehmen dennoch mittelbar betroffen: Sie erhalten etwa Anfragen zu Nachhaltigkeitsdaten von größeren Kunden, Banken oder Vertragspartnern, weil diese ihrerseits Daten entlang der Lieferkette für eigene CSRD-Berichte benötigen.

Typische Probleme in der Praxis

Ein zentrales Problem für Unternehmen ergibt sich aus komplizierten Konzernstrukturen und grenzüberschreitenden Aktivitäten. Besonders schwierig ist die Abgrenzung der Berichtspflicht, wenn Mitarbeitende, Umsatz oder Bilanzsumme auf verschiedene verbundene Unternehmen verteilt sind. Die Frage, ob eine Einzelgesellschaft oder der gesamte Konzern die Schwellen überschreitet und was für Tochterfirmen im Ausland gilt, verursacht in der Praxis oft Unsicherheiten und steigert die Notwendigkeit fachlicher Beratung[4].

Aktuelle Entwicklungen und neue Standards

Ende 2023 hat die EU-Kommission die finalen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese definieren detailliert, wie Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen sind, nicht nur hinsichtlich von Klima- und Energieangaben, sondern ebenso mit Bezug auf soziale und Governance-Aspekte. Ab Berichtsjahren 2024/2025 müssen Unternehmen diese Standards verbindlich verwenden. Ergänzend dazu müssen österreichische Unternehmen die – etwa durch das NaBeG – national geprägten Sonderregeln und Fristen beachten.

Welche Bedeutung hat die CSRD für Energiewende und Klimaberichterstattung?

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, regelmäßig und prüfbar über ihren Beitrag zur Energiewende zu berichten. Unternehmen müssen zeigen, wie sie Emissionen senken, Energieeffizienz steigern und Transformationsziele zum Klimaschutz umsetzen. Das schafft Transparenz gegenüber Stakeholdern und kann die Wettbewerbsvorteile am Markt stärken. Klimaberichterstattung wird so zur Voraussetzung für die Finanzierung und das öffentliche Vertrauen während der Transformation zur klimaneutralen Wirtschaft.

Checkliste: So prüfen Unternehmen ihre Berichtspflicht

Jedes Unternehmen sollte Schritt für Schritt die eigenen Daten – Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme – über jeweils zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre prüfen und dabei sowohl die EU-weiten Mindestschwellen als auch die nationalen Vorschriften im Auge behalten. Darüber hinaus gilt es abzuklären, ob beispielsweise durch eine Börsennotierung, Konzernstrukturen oder besondere Branchenzugehörigkeit zusätzliche Pflichten bestehen. Wegen zahlreicher Übergangsregelungen und sich ändernder Schwellen ist die Prüfung der Rechtslage zum jeweiligen Geschäftsjahr ratsam. Im Zweifel empfiehlt sich die Einbindung von Fachleuten, um Fehler bei der Einordnung zu vermeiden.

Abschluss und Ausblick

Die CSRD verschärft im Verbund mit nationalen Gesetzen wie dem NaBeG die Informationspflicht über Nachhaltigkeit, Klima und Energie für Unternehmen in Österreich und der EU. Wer rechtzeitig prüft, ob und ab wann er betroffen ist, kann Ressourcen gezielt planen und den Wandel aktiv gestalten. Transparente Berichterstattung ist ein Plus für das Vertrauen der Stakeholder und die erfolgreiche Mitwirkung an der Energiewende.

Quellen

[2] CSRD: Welche Unternehmen sind betroffen? (BMD, 2024-02-07)

[4] Diese Unternehmen müssen künftig einen Nachhaltigkeitsbericht einreichen (CSRD) (KPMG, 2024-03-14)

Häufige Fragen

Wann ist ein Unternehmen nach der CSRD berichtspflichtig?

Unternehmen sind berichtspflichtig, wenn sie mindestens zwei der folgenden Schwellen überschreiten: 250 Beschäftigte, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme.

Ab wann gelten in Österreich die neuen höheren Berichtspflicht-Schwellen des NaBeG?

Die geplanten Schwellen von mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz gelten laut aktuellem Diskussionsstand für Geschäftsjahre ab 2027, vorausgesetzt das NaBeG wird wie angekündigt beschlossen.

Wann müssen börsennotierte KMU erstmals berichten?

Börsennotierte KMU müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 berichten, können die Pflicht über eine Opt-out-Regelung aber bis 2028 aufschieben.

Sind auch österreichische Tochtergesellschaften von Konzernen außerhalb der EU betroffen?

Ja, sofern der Mutterkonzern mindestens 150 Mio. € Jahresumsatz in der EU erzielt, kann die Berichtspflicht auch für die österreichische Tochter gelten.

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